Sie denken über den Gang an die Börse (IPO) nach, um Ihrem Unternehmen neue Horizonte zu erschliessen?

Ein Börsengang (IPO) ist für ein Unternehmen ein Wendepunkt und kann es in neue Höhen katapultieren. Zur Vorbereitung eines Börsengangs ist es sehr wichtig, die damit verbundenen regulatorischen und kommunikativen Anforderungen und Schritte zu verstehen und umzusetzen. Kommunikation wird für ein Unternehmen regulatorisch unabdingbar – bereits, wenn die IPO-Vorbereitungen konkret werden. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite: von Anfang an, bis zur „Opening Bell“ am Tag der Börsennotierung. Selbstverständlich auch in der Zeit danach, denn ein Börsengang ist kein Ende, sondern ein neuer Anfang, der Ihre Unternehmenskommunikation vor neue Herausforderungen stellt. Um diesen gerecht zu werden, ist eine gut geplante Kommunikationsstrategie für den Austausch mit Aktionären, Journalisten und der Öffentlichkeit wichtig, um den hohen Transparenzanforderungen am Kapitalmarkt gerecht zu werden und somit Ihre Berichtspflichten zu erfüllen.

Bevor wir auf die Details und Wichtigkeit von IPO-Kommunikation eingehen, beschreiben wir im Folgenden die verschiedenen Phasen eines IPO.

Ein Börsengang (IPO), kurz für «Initial Public Offering», findet statt, wenn die Aktien eines privaten Unternehmens erstmals an der Börse notiert werden.

Abgesehen von dem hohen Mass an Vertraulichkeit sollte ein Unternehmen immer darauf vorbereitet sein, dass Informationen ungewollt an die Öffentlichkeit gelangen und einen Plan für die «IPO-Leakage-Kommunikation» bereithalten.

Informations-Leakage: Es kann mit einem Gerücht beginnen

Da das IPO-Verfahren viel Zeit in Anspruch nehmen kann und ein Unternehmen viele Berater und Dienstleister zur Unterstützung hinzuziehen muss, bekommen die Anleger oft schon lange vor der offiziellen Ankündigung Wind von einem möglichen Börsengang.

Gerüchte können dadurch ausgelöst werden, dass ein Unternehmen eine neue Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer ernennt oder die Zusammenarbeit mit externen Beratern aufnimmt

IPO-Vorbereitungsphase:

1.        Interne Bewertung: Das Unternehmen bewertet seine Bereitschaft für den Börsengang, einschließlich seiner Marktposition und -bedingungen, der Finanzanalyse, der DCF-Analyse (Discounted Cash Flow) und der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Dazu gehört auch eine Risikobewertung. Risikofaktoren wie der Wettbewerb in der Branche, wirtschaftliche Bedingungen und regulatorische Risiken können sich auf die künftige Leistung des Unternehmens auswirken.

2.        Auswahl der Underwriter: Das Unternehmen wählt Konsortialführer («Underwriter») und Investmentbanken aus, um den Börsengang zu erleichtern. Die Konsortialbanken spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, ein Unternehmen an den öffentlichen Markt zu bringen.

3.        Sorgfältige Prüfung: Umfassende Due-Diligence-Prüfungen werden durchgeführt, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der rechtlichen Bestimmungen, der Einhaltung von Vorschriften und der Jahresabschlüsse sicherzustellen.

4.        IPO-Dokumentation: Das Unternehmen erstellt die erforderlichen Abschlüsse, Prospekte und rechtlichen Angaben.

Pre-IPO-Phase:

5.        Genehmigung des Verwaltungsrats/Aufsichtsrats: Der Verwaltungsrat/Aufsichtsrat des Unternehmens genehmigt die Entscheidung, den Börsengang durchzuführen.

6.        Ausarbeitung des Prospekts: Das Unternehmen entwirft zusammen mit seinen Finanz- und Rechtsberatern den Prospekt, der detaillierte Informationen über das Unternehmen, das Angebot selbst, die Geschäftstätigkeit, die Finanzen, die Risiken usw. enthält. Der Prospekt liefert den Anlegern die Informationen, die sie benötigen, um eine fundierte Entscheidung über eine Beteiligung am Börsengang zu treffen. Der Prospekt enthält auch einen Bericht über die Corporate Governance, einen Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers und eine «Management Discussion and Analysis» (MD&A).

Mitteilung der Geschäftsführung: In der MD&A wird aus der Sicht der Unternehmensleitung erläutert, wie sich ihr Unternehmen im Berichtszeitraum entwickelt hat und wie die finanzielle Lage und die Zukunftsaussichten ihres Unternehmens sind. Diese Offenlegung und Transparenz sind entscheidend für die Schaffung von Vertrauen bei Anlegern und Aufsichtsbehörden.

7.        Einreichung der Registrierungserklärung: Die Registrierungserklärung, einschliesslich des Prospekts, wird der Aufsichtsbehörde (z. B. Finma Schweiz, SEC [USA], BaFin [Deutschland] usw.) zur Prüfung vorgelegt.

Karenzzeit:

8.        Die Aufsichtsbehörde prüft die Registrierungserklärung / den Prospekt und gibt Kommentare ab. Sie prüft, ob der Prospekt kohärent, vollständig und verständlich ist. Dieser Zeitraum wird als Karenzzeit bezeichnet.

Marketing- und Roadshow Phase:

9.        Öffentliche Bekanntmachung/Absicht zum Börsengang: Sobald die Aufsichtsbehörde die Registrierungserklärung / den Prospekt genehmigt hat, gibt das Unternehmen öffentlich seine Absicht bekannt, den Börsengang durchzuführen (Intention to Float / ITF ). Eine ITF-Ankündigung, die durch eine Medienmitteilung veröffentlicht wird, enthält eine kurze Zusammenfassung des Unternehmens, den Betrag, den es aufbringen möchte, und einen groben Zeitplan, der angibt, wann das Angebot voraussichtlich eröffnet und wann es geschlossen wird. Sie enthält auch Informationen darüber, wann die Zuteilung erfolgen wird und wann die Aktien auf dem Markt notiert werden.

10.        Roadshow: Das Unternehmen führt zusammen mit den Konsortialbanken eine Roadshow durch, bei der das Management, der CEO, der CFO und der Investor-Relations-Vertreter potenziellen Anlegern ihr Geschäft, ihr Investitionsangebot und ihre Finanzdaten vorstellen. Während der Roadshow tragen die Rückmeldungen der Investoren dazu bei, den Angebotspreis und die Nachfrage nach den Aktien zu bestimmen.

11.        Abschluss- und Börseneinführungsphase:

  • Preisfindung: Der endgültige Angebotspreis wird auf der Grundlage der Investorennachfrage festgelegt. Die Aktien werden den Anlegern auf der Grundlage ihrer Bestellungen und der von den Konsortialbanken festgelegten Zuteilungskriterien zugeteilt.
  • Abschluss des Übernahmevertrags: Die Konsortialbanken und das Unternehmen schliessen den Emissionsvertrag ab, in dem die Bedingungen für das Angebot festgelegt werden.
  • IPO/Handelsstart: Die Aktien des Unternehmens werden zum ersten Mal an der Börse gehandelt und feiern damit ihr Börsendebüt.

Post-IPO-Phase:

12.        Sperrfrist: Insider und bestimmte Aktionäre unterliegen in der Regel einer Lock-up-Periode, während der sie ihre Aktien nicht verkaufen dürfen.

Mit dem Datum des Börsengangs sieht sich das Unternehmen mit öffentlichen Berichtspflichten (Ad-hoc-Mitteilungen) konfrontiert, einschließlich vierteljährlicher und jährlicher Finanzberichte und anderer behördlicher Einreichungen. Ad-hoc-Mitteilungen sollen dieses Szenario verhindern, indem sie allen Börsenteilnehmern gleichzeitig die gleichen Informationen zur Verfügung stellen.

Nicht zu unterschätzen: die „Quiet Period“- Phase und die damit verbundenen Kommunikationsregeln

Besonders zu beachten ist die „Quiet Period“-Phase, sobald ein Unternehmen den Prozess der Anmeldung für einen Börsengang eingeleitet hat. „Quiet Period“ bedeutet nicht, dass ein Unternehmen eine völlige Kommunikationspause einlegen muss. Die „Allgemeine Geschäftskommunikation“ während des gesamten IPO-Prozesses kann fortgesetzt werden. Wenn Sie also bisher regelmässig Medieninterviews geführt, Pressemitteilungen verschickt, oder Studien publiziert haben, können Sie dies auch während der Ruhephase tun. Auf die Themen und Inhalte kommt es an.

Börsengang-Kommunikation beinhaltet:

  • Entwicklung und Umsetzung einer Medien- und Kommunikationsstrategie, unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen der Börse.
  • Ausarbeitung von aussagekräftigen Kernbotschaften, die konsistent genutzt werden sollten, um die Unternehmensmarke zu stärken.
    Im Zentrum jeder Mission eines Unternehmens sollte die Botschaft der eigenen Marke stehen. Dabei ist es erforderlich, zu definieren, was den Kern der Unternehmensmarke ausmacht, was sind die Differenzierungsmerkmale (USPs) und was sind die entscheidenden Erfolgsfaktoren. Wir helfen Ihnen dabei diese zu entwickeln oder bestehende Botschaften zu schärfen.
  • Mitarbeiterkommunikation zur Vorbereitung auf den Börsengang.
    Während ein Börsengang traditionell als eine Gelegenheit für Gründer und frühe Investoren gesehen wird, somit aus ihrer Vision und ihren Bemühungen das Unternehmen auf ein neuen Level bringen soll, stellt dieser Schritt auch einen wichtigen Meilenstein für die Mitarbeiter dar. Hierfür gilt es, Mitarbeiter entsprechend vorzubereiten. Was bedeutet es für ein an der Börse notiertes Unternehmen zu arbeiten. Was sind die „Dos und Dont’s“ und worauf ist besonders zu achten.
  • Beratung bei der Vorbereitung und Umsetzung der Investoren-Roadshows.
    Eine Investoren-Roadshow ist eine Reihe von Präsentationen an verschiedenen Orten im Vorfeld eines Börsengangs (IPO). Sie wird vom Managementteam, meist durch den CEO und CFO eines Unternehmens, vor dem Börsengang bei potenziellen Investoren durchgeführt. Sie beinhaltet meist ein Video- oder eine digitale Medienpräsentation, das Markenversprechen des Unternehmens, bisheriges Umsatzwachstum mit Projektionen und Prognosen, Erträge und finanzielle Leistungen, die Investitionsmöglichkeit, das Wachstumspotenzial und das geplante IPO-Aktienkursziel. Wir schärfen mit Ihnen die Inhalte und prüfen die Aussagekraft und Verständlichkeit der Präsentation.
  • Medientraining als Vorbereitung für die Börsennotierung.
    Für den Aktienkurs sind das rhetorische Auftreten, Storytelling und konsistente Aussagen des Managements sehr relevant. Professionelles Storytelling im Umgang mit Medien und anderen Stakeholdern ist eine wichtige Qualifikation für die Finanzkommunikation.
  • Medienmanagement: Begleitung und Beratung in der Kommunikation mit Journalisten.
  • Beratung und Umsetzung des Börsengang-Events („Opening Bell“).
    In Abstimmung mit Ihnen und der Börse machen wir diesen bedeutsamen Tag für Sie zu einem unvergesslichen Erlebnis. Dies schliesst nicht nur die Event- Organisation sondern auch die Umsetzung und die im Nachgang wichtigen Publikationen in den Sozialen Medien ein.
  • Vorbereitung und vollumfängliche Umsetzung der ad-hoc relevanten Öffentlichkeitsarbeit mit allen Stakeholder-Gruppen am Börsengangtag – und in der Zeit danach.

Tipps und Tricks in der Vorphase Ihres Börsengangs

Die Schaffung eines «Buzz» für einen erfolgreichen Börsengang ist entscheidend für den Aufbau einer soliden Markengeschichte in der vorbörslichen Phase (Pre-IPO-Phase). Eine solide Markengeschichte weckt das Interesse von Investoren und trägt zum Reputationsaufbau bei.

Wie Sie vor einem Börsengang kommunikativ für ausreichend Aufsehen («Buzz») sorgen können